Datenschutz

Aufsichtsbehörden zu Datenschutz-Folgenabschätzung

30.07.2018

IITR Information[IITR – 30.7.18] Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat detaillierte Informationen zur Durchführung einer sogenannten Datenschutz-Folgenabschätzung vorgestellt. Ferner haben sich die deutschen Aufsichtsbehörden auf eine erste Liste geeinigt, für welche Verarbeitungstätigkeiten künftig zwingend eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen ist.

Seitens der bayerischen Datenschutz-Aufsicht heißt es: “Eine wesentliche Neuerung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist das Instrument der sog. Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA). Die DSFA ist ein wichtiger Bestandteil des neu eingeführten Konzepts des „risikoorientierten Ansatzes” im Datenschutz, der sich durch die DS-GVO wie ein roter Faden zieht. Eine DSFA soll gerade bei Verarbeitungen von personenbezogenen Daten, bei denen ein hohes Risiko für die von der Verarbeitung betroffenen Personen besteht, bewirken, dass gezielt Maßnahmen gefunden werden können, die dieses Risiko eindämmen.”

Weitere Informationen:

Information bei neuen Entwicklungen im Datenschutz

Tragen Sie sich einfach in unseren Newsletter ein und wir informieren Sie über aktuelle Entwicklungen im Datenschutzrecht.

Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

Beitrag teilen:

Kontakt

Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska,
externer Datenschutzbeauftragter

Telefon: 089-1891 7360
E-Mail: email@iitr.de
www.iitr.de

0 Kommentar zu diesem Beitrag:

Kommentar schreiben:

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

IITR Chatbot IITR Chatbot