Datenschutz

Autsch: Datenschutzverstoß bei Philips-Newsletter?

20.11.2009

Das könnte peinlich werden: Heute erhalte ich einen Newsletter von Philips. Am Ende des Newsletters, bei dem ich mich nicht erinnere ihn bewusst bestellt zu haben, lese ich dann diesen freundlichen Hinweis:

Wir hoffen, dass Ihnen dieser Newsletter gefallen hat! Sie haben den Newsletter empfangen, da Sie sich bei Philips angemeldet haben. Dabei haben Sie darum gebeten, weitere Informationen über die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse …. zu empfangen.

Ja, habe ich das? Ich hatte nur einmal in der jüngeren Vergangenheit Kontakt zu Philips – als ich über ein Webformular den Austausch meiner Senseo beantragt habe. Wurde mir da etwa ein Newsletter untergeschoben? Ich frage einfach mal bei Philips nach, kann ja nicht schwer sein, denn §13 II TMG hält fest, dass die Einwilligung des Nutzers in die Verarbeitung personenbezogener Daten protokolliert werden muss. Darunter fällt m.E. auch das Abo eines Newsletters, denn ich willige hierbei ja ein, dass meine Mail-Adresse verarbeitet werden darf.

Ich bin gespannt, was Philips antwortet –  und berichte dann hier sofort.

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Kontakt

Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska,
externer Datenschutzbeauftragter

Telefon: 089-1891 7360
E-Mail: email@iitr.de
www.iitr.de

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