Datenschutz

Bayerische-Datenschutz-Aufsicht: Transparenz bei Prüftätigkeit

25.02.2016

IITR Information[IITR – 25.2.16] Die bayerische Datenschutz-Aufsicht für Unternehmen (Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht) schafft auf ihrer neu gestalteten Webseite volle Transparenz in die eigene Prüftätigkeit (begleitende Pressemitteilung).

Unter der Rubrik „Datenschutzprüfungen“ findet sich eine Übersicht der durchgeführten Kontrollmaßnahmen bei Unternehmen, aus denen auch der Status der Gesamtprüfung sowie die Anzahl der geprüften Unternehmen ersichtlich sind.

Auch veröffentlicht die Datenschutz-Aufsicht Bayern ihre Prüfbögen mit den an die Unternehmen versandten Fragen – eine für Unternehmen im Aufbau der eigenen Datenschutz-Prozesse sehr wertvolle Orientierungsmöglichkeit.

Derzeit sind dort folgende Prüfbögen veröffentlicht:

In der Rubrik „Infothek“ werden zusätzlich Tätigkeitsberichte, Orientierungshilfen, Beschlüsse des Düsseldorfer Kreises, Informationsmaterialien und Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Verfügung gestellt.

Eine weitere Neuerung findet sich in der Möglichkeit für Betroffene, sich im Rahmen einer „Online-Beschwerde“ direkt an die Datenschutz-Aufsichtsbehörde wenden zu können.

Die Webseite ist auch in englischer Fassung verfügbar (die vertiefenden Materialien liegen nur in deutscher Fassung vor). Informationen zur EU-Datenschutzgrundverordnung finden sich u.a. im Rahmen einer durch die Aufsichtsbehörde erstellten Synopse.

Die neue Webseite der Datenschutz-Aufsicht Bayern setzt Standards und bietet Unternehmen eine sehr wertvolle Informationsquelle, um sich zum Thema Datenschutz umfassend zu informieren.

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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer Datenschutzbeauftragter

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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

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