Datenschutz-Aufsicht Bayern: “Muster für gute Auskunft nach Art. 15 DS-GVO”
20.04.2019
[IITR – 20.4.19] Das Bayerische Landesamt für Datenschutz-Aufsicht (Datenschutz-Aufsichtsbehörde in Bayern für den Unternehmensbereich) hat ein Beispiel-Muster veröffentlicht, wie aus Sicht der Datenschutz-Aufsichtsbehörde eine korrekte Beantwortung eines Auskunftsersuchens auszusehen habe.
Das Muster wurde seitens Herrn Manfred Ilgenfritz anlässlich einer IAPP-Veranstaltung in München erörtert. Herr Ilgenfritz führte auch aus, dass die Auskunft aus seiner Sicht in der Regel auf den “aktiven Datenbestand” zu begrenzen sei und daher zum Beispiel E-Mail-Postfächer üblicherweise nicht mit beauskunftet werden müssten. Er nahm damit auch mittelbar Bezug auf ein kürzlich ergangenes Urteil in Baden-Württemberg.
Weitere Informationen:
- “Muster für gute Auskunft nach Art. 15 DS-GVO” (BayLDA, PDF)
- Information für betroffene Personen zum Auskunftsverlangen (BayLDA, PDF)
- Information für Verantwortliche zur Auskunftsverpflichtung (BayLDA, PDF)
Information bei neuen Entwicklungen im Datenschutz
Tragen Sie sich einfach in unseren Newsletter ein und wir informieren Sie über aktuelle Entwicklungen im Datenschutzrecht.