Datenschutz

Datenschutz-Aufsicht Bayern: “Muster für gute Auskunft nach Art. 15 DS-GVO”

20.04.2019

IITR Information[IITR – 20.4.19] Das Bayerische Landesamt für Datenschutz-Aufsicht (Datenschutz-Aufsichtsbehörde in Bayern für den Unternehmensbereich) hat ein Beispiel-Muster veröffentlicht, wie aus Sicht der Datenschutz-Aufsichtsbehörde eine korrekte Beantwortung eines Auskunftsersuchens auszusehen habe.

Das Muster wurde seitens Herrn Manfred Ilgenfritz anlässlich einer IAPP-Veranstaltung in München erörtert. Herr Ilgenfritz führte auch aus, dass die Auskunft aus seiner Sicht in der Regel auf den “aktiven Datenbestand” zu begrenzen sei und daher zum Beispiel E-Mail-Postfächer üblicherweise nicht mit beauskunftet werden müssten. Er nahm damit auch mittelbar Bezug auf ein kürzlich ergangenes Urteil in Baden-Württemberg.

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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

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