Bericht über Auswirkungen der zweiten Datenschutz-Novelle
02.03.2015
[IITR – 2.3.15] Die Bundesregierung hat einen Bericht über die Auswirkungen der Änderungen der §§ 28 und 29 des Bundesdatenschutzgesetzes (BSDG) im Rahmen der zweiten BDSG-Novelle veröffentlicht. Wesentlicher Gegenstand der Änderungen der 2009 in Kraft getretenen Neuregelungen war der Umgang mit personenbezogenen Daten für Zwecke des Adresshandels und der Werbung.
Der Bericht des Bundesregierung zieht insoweit ein positives Fazit:
“Die Antworten der Aufsichtsbehörden und Verbände haben gezeigt, dass das Ziel der zweiten BDSG-Novelle grundsätzlich erreicht wurde. Die strukturellen Veränderungen im Rahmen der Novelle haben – auch in der Praxis – den Anfall von Daten gesenkt, ihren Schutz, soweit sie anfallen, gesteigert und die Transparenz für die Betroffenen sowie ihre Widerrufsrechte gestärkt. Die verbleibenden Probleme, auf die vor allem die Behörden hinweisen, beziehen sich vor allem auf Fälle von Rechtsverstößen. Diese müssen durch stärkere Kontrollen und Sanktionierungen der Datenschutzaufsichtsbehörden verringert werden. Legislative Abhilfemöglichkeiten wären hier nicht zielführend.”
Weitere Informationen:
Kontakt:
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer DatenschutzbeauftragterTelefon: 089-1891 7360
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