BKA-Gesetz auf dem Tisch
06.11.2008
CDU und SPD haben sich laut Presseberichten auf einen Entwurf der Änderung des BKA-Gesetzes verständigt. Enthalten sind u.a. der berühmte Bundestrojaner. Der Entwurf der Koalitionsparteien ist aber nicht mit dem Entwurf der Regierung zu verwechseln, der mir schon länger vorliegt: Hier geht es um einen weiteren Entwurf (der wohl so beschlossen werden wird), aber eben noch nicht im Volltext zu finden ist.
Insofern möchte und kann ich es noch nicht umfassend Kommentieren, drei Anmerkungen aber von mir:
-
Es erscheint als schlechter Scherz, dass der Bundestrojaner bis 2020 befristet ist. Aber: Er ist so wie die anderen Ermächtigungen nach 5 Jahren zu prüfen.
-
Die “Eilbefugnis” für den BKA-Präsidenten zur Anordnung von Maßnahmen ohne richterliche Zustimmung ist insoweit nichts neues: Nach der aushöhlung des Art.13 GG (“Gefahr im Verzug”) gibt es solche Ermächtigungen auch beim Betreten von Wohnungen. Das macht es nicht besser, zeigt aber dass das Problem nur Teil eines anderen ist. Zumal die Anordnungen des BKA-Präsidenten jedenfalls im Nachhinein richterlicher Kontrolle ausgesetzt sein müssen.
Eine pauschale Beurteilung als “Verfassungswidrig” lehne ich daher letztlich ab, bis ich die geplante Norm im Volltext gelesen habe. -
Nicht besprochen in der Presse ist die Frage, ob weiterhin auch unverdächtige Personen mit dem vollen Programm bedacht werden können, sofern verdächtige Personen bei ihnen verkehren. Der Bundestrojaner scheint insofern gut als Ablenkung zu funktionieren, die Presse berichtet im Schwerpunkt hierüber.
Ein paar Links zum Weiterlesen:
-
RA-Blog