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Britische DNA-Datenbanken verstoßen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention

05.12.2008

Kurzmeldung von Heise:

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied, dass die Speicherung von Fingerabdrücken und DNA-Proben von Verdächtigen, die nicht verurteilt wurden, gegen Artikel 8 der Europäische Menschenrechtskonvention verstößt.

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