Britische DNA-Datenbanken verstoßen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention
05.12.2008
Kurzmeldung von Heise:
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied, dass die Speicherung von Fingerabdrücken und DNA-Proben von Verdächtigen, die nicht verurteilt wurden, gegen Artikel 8 der Europäische Menschenrechtskonvention verstößt.