Bundestag verwirft Petition gegen Vorratsdatenspeicherung
29.07.2008
Von Heise, (fast) ohne Worte, mit Erinnerung an meine eigene Petition:
Wie jetzt bekannt wurde, verwarf (Beschluss als PDF-Datei) der Deutsche Bundestage eine von 12.560 Personen unterzeichnete und im Internet veröffentlichte Petition gegen die Vorratsspeicherung von Internet- und Telekommunikationsverbindungsdaten.[…] In seinem Beschluss zu dieser Petition verweist der Bundestag auf ein Schreiben des Justizministeriums, in dem ausgeführt wird, dass eine Geeignetheit des Gesetzes durch die Verpflichtung der Anbieter von deutschen Anonymisierungsdiensten zur Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten gegeben sei. Auf die Möglichkeit, ausländische Dienstleister in Anspruch zu nehmen, wird dabei nicht eingegangen.
Man beachte erneut, wie das Parlament (Legislative) vor allem durch Berufung auf ein Ministerium (Exekutive) eine solche Petition abbügelt. Das Argumentationsmuster kritisiere ich schon länger und man sollte es nicht vernachlässigen.
Und zur Erinnerung: Die “Petition” von 200 deutschen Künstlern (die nichtmal die Hürde des Petitionsausschusses nehmen musste), war weniger problematisch. Aber hier gibt es ja auch keine Kritik.