Datenschutz

Bürgerportale im Internet sollen sicheren E-Mail-Verkehr ermöglichen

22.04.2009

Im Folgenden einfach die Pressemitteilung des Bundestages zur Kenntnis, ohne weiteren Kommentar oder Wertung:

Sogenannte Bürgerportale im Internet sollen nach dem Willen der Bundesregierung künftig für mehr Sicherheit bei der elektronischen Kommunikation sorgen. Mit den Bürgerportalen solle eine zuverlässige und geschützte Infrastruktur eingeführt werden, “die die Vorteile der E-Mail mit Sicherheit und Datenschutz verbindet”, schreibt die Regierung in einem entsprechenden Gesetzentwurf (16/12598), der am 23. April in erster Lesung im Bundestag behandelt werden soll. Mit dem Gesetz solle der Rechtsrahmen geschaffen werden, der “zur Einführung vertrauenswürdiger Bürgerportale im Internet benötigt” werde.

E-Mails seien zu einem Massenkommunikationsmittel geworden, das privat ebenso selbstverständlich genutzt werde wie in der Kommunikation mit Behörden und Geschäftspartnern, argumentiert die Regierung in der Vorlage. Sie seien “einfach, schnell, preiswert und ortsunabhängig”, könnten aber auch “mit wenig Aufwand auf dem Weg abgefangen, wie Postkarten gelesen und in ihrem Inhalt verändert werden”. Das Gesetz solle dazu beitragen, für den elektronischen Rechts- und Geschäftsverkehr “geeignete Rahmenbedingungen herzustellen, die eine vergleichbare Vertrauenswürdigkeit gewährleisten wie die auf Papier beruhende Kommunikation”.

Dazu sollen private Anbieter von Bürgerportaldiensten laut Entwurf in einem Akkreditierungsverfahren nachweisen, dass die durch sie angebotenen E-Mail-, Identitätsbestätigungs- und Speicherdienste hohe Anforderungen an Sicherheit und Datenschutz erfüllen. “Bürgerportale akkreditierter Diensteanbieter bieten dem elektronischen Geschäfts- und Rechtsverkehr sichere Kommunikationslösungen, bei denen sich die Teilnehmer der Vertraulichkeit ihrer Kommunikation und der Identität ihrer Kommunikationspartner hinreichend sicher sein können”, heißt es in der Vorlage weiter.

Der Bundesrat dringt in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf auf eine Reihe von Änderungen. Unter anderem bedarf das geplante Gesetz nach Auffassung der Länderkammer der Zustimmung des Bundesrates. Dies weist die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung zurück.

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