BVerfG verlängert Einschränkung der Vorratsdatenspeicherung
01.05.2009
Das BVerfG hat zum wiederholten Male die Einschränkung der Vorratsdatenspeicherung verlängert, berichtet Heise:
Das Bundesverfassungsgericht hat seine Auflagen zum eingeschränkten Zugriff auf verdachtsunabhängig vorgehaltene Verbindungs- und Standortdaten in der Telekommunikation erneut um sechs Monate verlängert. Das geht aus einem Beschluss (PDF-Datei) des Ersten Senats des Bundesverfassungsgericht vom 22. April 2009 hervor, den der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung heute veröffentlicht hat.