BVerfG zu Mails
23.01.2008
Das BVerfG hat sich mit Mails beschäftigt, die noch beim vermittelnden Provider liegen. Der Leitsatz laut HRR:
Die Frage, ob in den Schutzbereich des Fernmeldegeheimnisses (Art. 10 GG) eingegriffen wird, wenn die Ermittlungsbehörden die auf dem Server eines Kommunikationsunternehmens oder Serviceproviders gespeicherten E-Mails eines Kommunikationsteilnehmers kopieren und die so erlangten Daten auswerten ist verfassungsrechtlich noch nicht abschließend geklärt.
Dazu auch die Besprechung bei HRR beachten.