Hier finden Sie alle aktuellen und vergangene Beiträge zum Thema “Literatur” in umfangreicher Ausführung von uns für Sie erstellt.
Europäischer Datenschutzbeauftragter Hustinx: “Do not track or right on track? – The privacy implications of online behavioural advertising”
Der europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx hat kürzlich einen Vortrag zum Thema "Do not track or right on track? – The privacy implications of online behavioural advertising" gehalten und diesen im Internet veröffentlicht. Herr Hustinx gibt darin einen guten Überblick über die zu erwartenden Entwicklungen im Bereich Online-Marketing und Datenschutz.
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Rückgewinnungsschreiben an frühere Kunden: Zulässigkeit der Verwendung von während der Vertragslaufzeit gespeicherten Daten
Das Verbot des § 4 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz ("BDSG"), personenbezogene Daten ohne Einwilligung des Betroffenen oder ohne Vorliegen einer besonderen Erlaubnisnorm zu nutzen, schützt nicht nur das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, sondern hat als „eine das Marktverhalten regelnde Bestimmung“ auch wettbewerbsrechtliche Bedeutung nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ("UWG"). Das Oberlandesgericht Köln entschied mit Urteil vom 19.11.2010, dass das personalisierte Bewerbe...
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Germany’s Reluctance To Accept European Commission Decisions Concerning The Adequacy Of The Level Of Data Protection In Non-EU/EEA Countries
Wir haben auf unserer US-Webseite den englischsprachigen Artikel “Germany's Reluctance To Accept European Commission Decisions Concerning The Adequacy Of The Level Of Data Protection In Non-EU/EEA Countries” veröffentlicht.
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Schmidl: „Arbeitnehmerdatenschutz muss auch den Schutz berechtigter Unternehmensinteressen sicherstellen“
Herr Dr. Michael Schmidl, Partner der Kanzlei Baker & McKenzie in München, Fachanwalt für IT-Recht und langjähriger Datenschutzexperte, äußert sich in unserem Interview zu aktuellen Fragen des Arbeitnehmerdatenschutzrechts. Erst kürzlich hatte das Bundesinnenministerium ein Eckpunkte-Papier zur Neuregelung des Arbeitnehmerdatenschutzes veröffentlicht. Lesen Sie hier, warum dem Gesetzgeber eine Neuregelung so schwer fällt.
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Richter/Fries: Datenschutz in Nordrhein-Westfalen
Das Buch “Datenschutz in Nordrhein-Westfalen” von Achim Richter und Susanne Fries richtet sich als “Praxishandbuch” ausdrücklich an Behörden und Verwaltung. Es ist äußerst kompakt (240 Seiten im Taschenbuchformat) und konzentriert sich nur auf die praktische Seite. Das merkt man schnell an den Hilfsmitteln: Es gibt Checklisten, Vorlagen und vor allem wenig Theorie.
Ich kann mir die bissige Bemerkung nicht verkneifen, dass es bezeichnend ist, dass z.B. das Kapitel &ldqu...
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Hinweis: Neuauflage des Simitis angekündigt
Ein erster Lichtblick: Für den Simitis-BDSG-Kommentar ist nun endlich eine Neuauflage (leider erst für das Jahr 2010) angekündigt. Für den Gola/Schomerus gibt es eine solche Ankünfigung leider immer noch nicht – dabei ist sie längst überfällig.
Somit bleibt als Referenzwerk bisher nur die Loseblatt-Kommentierung des Bundesdatenschutzgesetzes von Schaffland / Wiltfang (Stand: Oktober 2009), wenn man etwas aktuelles sucht – zu der kann ich aber nichts schreiben, denn alle drei Werke...
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Literatur zum Datenschutzrecht?
Es wird Zeit für ein rügendes Machtwort an die juristischen Verlage: Während ausgerechnet Juristen gerne monieren, dass “der Datenschutz” in Deutschland zu wenig Beachtung findet, ist die Literatur zum Thema schlicht zu spärlich besetzt.
Natürlich gibt es gute Werke für die tägliche Praxis, den Kongehl etwa oder die aktuell erschienene Gesetzessammlung. Aber darin erschöpft es sich schon fast. Wenn man sich auf dem Markt umsieht, allgemeine Sachbücher weglässt und nur Fachliteratu...
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Hinweis: Datenschutz – eine Vorschriftensammlung
Umfassende Gesetzessammlungen zum Datenschutzrecht sind eher spärlich gesiedelt, nun wurde ich duch den TÜV auf eine von diesem herausgegebene Sammlung aufmerksam gemacht: Ein gutes Werk, das hier ein paar Zeilen verdient.
Die bei TÜV-Media erschienene Sammlung, herausgegeben vom BvD, ist mir vor allem in drei Punkten besonders aufgefallen:
Das Format ist extrem kompakt, ich schätze eine halbe DinA5–Seite groß. Damit ist es sehr portabel und ist jederzeit griffbereit - anders als Loseb...
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