05.09.2022
Datenschutz: Bayerische Krankenhausreform erleichtert IT-Auslagerungen
[IITR - 05.09.22] „Der rasant fortschreitende Digitalisierungsprozess betrifft auch die Krankenhäuser in Bayern. Dies erfordert in einzelnen Punkten eine kurzfristige Anpassung der bayerischen Vorschriften zum Datenschutz im Krankenhaus. Ziel der Änderung in Art. 27 Abs. 4 Bayerisches Krankenhausgesetz (BayKrG) ist, den Krankenhäusern eine in Bezug auf Digitalisierung und Innovation moderne, IT-gestützte Patientenversorgung zu ermöglichen und zugleich ein hohes Datenschutzniveau im Krankenhaus zu gewährleisten. Mit Blick auf die gestiegenen Anforderungen an die IT-Sicherheit sind für die Zukunft vor allem die Möglichkeiten der Externalisierung von Gesundheitsdaten von Patientinnen und Patienten zu berücksichtigen.“ (Drucksache 18/19685, Seite 2) weiterlesen