Gericht zu Facebook-Klarnamenpflicht: keine Anwendung deutschen Datenschutz-Rechts
Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht ist im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes der Facebook Inc. (Beschl. v. 14.2.2013, Az.: 8 B 61/12) bzw. der Facebook Ltd. (Beschl. v. 14.2.2013, Az.: 8 B 60/12) gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Verfügungen des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) der Rechtsauffassung von Facebook gefolgt. Das ULD hatte zuvor von Facebook verlangt, die in den Facebook-Richtlinien festgelegte Verpflichtung zur Anmeldung unter richtigem Namen ("Klarnamen-Zwang") auszusetzen und auch die Anmeldung bei Facebook unter Nutzung von Pseudonymen zuzulassen. weiterlesen