Sperren, Sperren und nochmals Sperren.
Ich bin kein Freund von diesem "Das ist nur der erste Schritt"-Argumentationsmuster. Wer damit ständig hantiert, schafft etwas ab, dass das menschliche Rechtsystem inhuman macht: Die Ausnahme als solche. Gerade bei Juristen ja ein gerne begangener Fehler in der Argumentation.
Leider aber tritt nun einer der seltenen Fälle ein, wo dieses Argument zutreffend zu sein scheint. Wenn etwa die Bundesfamilienministerin nach Netzsperren schreit um abzulehnende Inhalte zu verbannen, ist das eine Sache. Wer sich an das Jahr 2002 erinnert, als die Bezirksregierung Düsseldorf einen solchen Weg versuchte um einige ausländische Seiten zu sperren, dem liegt es nicht zu fern, zu fragen "Und was kommt als nächstes?". Nicht ganz fern ist da die Erinnerung an die Netzsperren bei Verbreitung geschützter Inhalte. Und heute liest man dann, dass das hessische Innenministerium versucht, Glücksspielseiten zu "sperren". weiterlesen