03.07.2013
[IITR - 03.07.13] Unter Führung der Europäischen Kommission wurden die Vorgaben für Telekommunikationsbetreiber und Internetprovider konkretisiert bzw. verschärft, im Datenverlustfall die Aufsichtsbehörden innerhalb von 24 Stunden sowie die Betroffenen zu informieren. weiterlesen