Hier halten wir Sie zum Thema Datenschutz-Rechte, -Regeln und -Pflichten auf dem neuesten Stand. Wir informieren Sie über Änderungen, bevorstehende Änderungen und Diskussionen zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und weitere Datenschutz-Verordnungen.
Pflicht zur Vorlage von Kontoauszügen durch Datenschutz begrenzt
Bei Beck liest man eine aktuelle Entscheidung des Bundessozialgerichtes, derzufolge die Vorlagepflicht von Kontoauszügen eingeschränkt wird: So dürfen die Empfängerdaten (nicht die Beträge) von ausgehenden Zahlungen geschwärzt werden:
Dies betrifft aber nur die Ausgabenseite (Sollstellung) der Kontenbewegungen. Während die Einnahmen jeweils unbegrenzt aus den Kontoauszügen hervorgehen müssen, räumen die Regelungen des Sozialdatenschutzes (§ 67 X i.V. mit § 67 a I SGB X) dem Grundsicherungse...
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Anspruchsgrundlagen im Datenschutz: Kein Lotto spielen!
Zunehmend stelle ich fest, dass das Thema Datenschutz auch Rechtsanwälte beschäftigt: Man möchte eine Auskunft haben, will die Weitergabe von Daten unterbinden etc. Das Problem ist, dass "Datenschutz" nicht nur "Bundesdatenschutzgesetz" ist. Es gibt eine Vielzahl von Anspruchsgrundlagen ud vielleicht auch gerade wegen der aktuellen Hysterie wird da einiges durcheinander gebracht.
Ich möchte dazu nur kurz was sagen, ganz speziell wegen der vielen Rechtsanwälte, die sich momentan zunehmend b...
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Crash-Kurs für Politiker zum “Strafrahmen” des BDSG
Bekanntlich habe ich momentan nur wenig Zeit, dennoch nehme ich mir 5 Minuten um den hier mitlesenden Politikern kurz dringende Nachhilfe zu geben. So lese ich auf der Webseite von "Wobo" Bosbach:
Wir haben ja Strafvorschriften. Was nützt es aber, wenn der vorhandene Strafrahmen nicht ausgeschöpft wird? Wir haben im Bundesdatenschutzgesetz eine Höchststrafe bei bestimmten Verstößen bis zu 250 000 Euro. Mir ist kein Fall bekannt, ... in dem dieser Rahmen jemals ausgeschöpft wurde." Nach seine...
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Mythos: 6 Wochen Zeit zur Zurückweisung von Lastschriften
Momentan wird wieder ein alter Mythos gepflegt: Der Bankkunde hat nur 6 Wochen Zeit um einer Lastschrift zurück zu weisen. Mein Tipp: Zur Bank gehen bei älteren Abbuchung und nachfragen wie die das handhaben, meine Bank etwa macht bis zu 6 Monaten gar keinen Stress wenn man darauf hinweist, dass ohne EInzugsermächtigung abgebucht wurde. Hintergrund ist u.a. eine BGH-Entscheidung (XI ZR 258/ 99) die deutlich festhält, dass Lastschriften vom Kontoinhaber genehmigt werden müssen und es grundsätz...
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Vorsicht bei Disclaimern
Ich habe 2003 davor gewarnt, damals auf netz-id.de. Ich habe 2006 davor gewarnt und 2007 nochmals: Disclaimer können sehr wohl eine Bedeutung haben. Während gerade Juristen ständig schreiben,d ass Disclaier rechtlich unbedeutend sind, tippe ich mir seid Jahren die Finger wund um zu erklären, wie falsch das ist.
Natürlich braucht es für einen Vertrag zwei Willenserklärungen. Aber es gibt dennoch einseitige Willenserklärungen, die Rechtskraft entfalten. Beim lawblog liest man nun vom wohl er...
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Und es ist doch wie Mikado…
Gerade auf Telepolis gelesen:
"Bei Operation Mikado war nicht einmal klar, dass überhaupt eine schwere Straftat begangen worden war. Hier wurde also noch stärker vermutet und angenommen als im Fall des Holzklotzwerfers, bei dem wenigstens klar war, dass am Ende der Kette eine schwere Straftat steht."
Nun, ich sehe es doch so, dass die Ermittlungen im Holzklotz-Fall mit Mikado (und somit mit der von mir entwickelten Begrifflichkeit der "personenbezogenen Datenfahndung") gleichzusetzen sind.
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NJW: Zu einfach gemacht
In der aktuellen NJW 31/2008 findet man ab Seite 2219 einen Beitrag "Arbeitnehmerüberwachung mit Kamera?" in dem man es sich m.E. zwischendurch etwas zu einfach gemacht hat. Zwei kurze Anmerkungen:
Unter I 1 wird unter Bezug auf das Teledienstegesetz und Teledienstedatenschutzgesetz geschrieben, dass diese regelmässig nichts mit der Videoüberwachung zu tun haben. Ist ein bisschen peinlich, denn beide Gesetze gibt es nicht mehr, heute ist das Telemediengesetz einschlägig. Und das ist durch...
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Lügen nicht mehr erlaubt dank dem BGH?
Bei dem Urteil des BGH, eben von mir hier Infos eingestellt, ergibt sich zwischen den Zeilen ein Problem. Man lese den Absatz zur Angabe des Geburtsdatums nochmal in Ruhe:
Die Angabe des Geburtsdatums dient der Zweckbestimmung des Vertrags des Beklagten mit dem Verbraucher (§ 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Alt. 1 BDSG).*** Schon angesichts der Vielzahl der Teilnehmer am Payback-Programm gehört eine praktikable und gleichzeitig sichere Methode der Identifizierung der Programmteilnehmer zu den Vertrag...
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