Taschenkontrolle im Supermarkt
Speziell, aber nicht nur, für die neue Kassiererin im PLUS hier in Langerwehe, die nach meinem Empfinden gerade offensichtlich mit mir und der Situation überfordert war (und wahrscheinlich deswegen selber hand angelegt hat):
Nein, Sie müssen nicht meinen Einkaufskorb kontrollieren. Sie möchten es.
Wenn man von jemandem etwas möchte, worauf man keinen Anspruch hat, sagt man mindestens "bitte".
Wenn man jemanden ohne Grund des Diebstahls verdächtigt, muss man sich nicht wundern, wenn man Kritik ertragen muss.
Und es ist mir egal, was Sie "schon alles erlebt haben" wollen. Mit mir haben Sie es nicht erlebt.
Nein, Liebe Einzelhandelsbetreiber: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Taschenkontrolle. Und eure AGB sind diesbezüglich wertlos. Das sage nicht nur ich. Das sagt auch der BGH (VIII ZR 221/95).
Im Folgenden das Urteil des BGH und die Bitte an die Kunden da draussen, endlich den Mumm zu haben, sich nicht alles bieten zu lassen. Auch wenn die braven Mitbürger in der Schlange die Augen verdrehen, die immer gerne ihren Einkaufskorb und Handtasche offen vorzeigen.
Besonder pikant: Als ich meinen (offenen) Einkaufskorb während der Diskussion - so ein "Carrybag - nicht direkt an die Kasse halte, steht die Kassiererin auf, greift danach und zieht ihn samt meiner Hand zu sich rüber. Juristisch nicht undelikat, wenn auch Bagatelle. weiterlesen