23.01.2009
Datenschutz bei Strafanzeige?
Ein Artikel aus Neu-Ulm sorgt allmählich für Wellen: Staatsanwalt Walter Henle - sozusagen Vertreter und Hauptzeuge in Personalunion - legte dem 48-jährigen Zahnarzt zweifache "Verletzung von Privatgeheimnissen", genauer gesagt: Verrat von Patientendaten, zur Last. Der Zahnmediziner hatte Ende Mai 2008 bei der Staatsanwaltschaft per Fax Strafanzeige gegen zwei Patienten erstattet [...] Bei der Betrugsanzeige nannte der Dentist Ross und Reiter: die Namen seiner Patienten und die Art der Behandlung. Als die säumigen Patienten davon erfuhren, erstatteten sie Gegenanzeige wegen Verrats von Privatgeheimnissen. Die Staatsanwaltschaft erkannte ebenfalls Geheimnisverrat und erwirkte einen Strafbefehl in Höhe von 100 Tagessätzen zu je 200 Euro, also 20 000 Euro. Kann das sein? Ich versuche es in der gebotenen Kürze zu analysieren. Vorab der Hinweis zu Blogeinträgen von Anwälten zum Thema: RA Hänsch weiterlesen