17.07.2008
Grenzen gewerblicher Nachfrage per Telefax und E-Mail
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte in zwei Fällen darüber zu entscheiden, inwieweit es Unternehmen verboten ist, Waren oder Dienstleistungen mittels Telefaxschreiben oder E-Mail nachzufragen. Hinweis: Dieses Urteil ist sehr wichtig und stellt fest, dass durch die Bekanntgabe von Fax-Nummern und Mail-Adressen in "öffentlichen Verzeichnissen" eine Einwilligung in Werbe-Zusendungen darstellt. Der BGH dazu (weiter unten): Die Faxnummer und die E-Mail-Adresse eines Unternehmens seien gerade dazu bestimmt, Anfragen hinsichtlich des Waren- oder Leistungsangebot entgegenzunehmen. Jedoch differenziert der BGH stark nach Inhalt der Webseite und dem konkreten Angebot. weiterlesen