30.09.2017
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Überwachung von Arbeitnehmern und Datenschutz
[IITR - 30.9.17] Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in einem aktuellen Urteil (5.9.2017, Az. 61496/08) klargestellt, dass dem Arbeitgeber auch bei Untersagung der privaten Nutzung betrieblicher Kommunikationsmittel nicht das Recht zukommt, uneingeschränkt und nach freiem Belieben die Nutzung der Kommunikationsmittel zu überwachen. weiterlesen