EuGH Generalanwalt: Safe-Harbor gewährt kein angemessenes Datenschutz-Niveau
[IITR - 23.9.15] Der Generalanwalt des EuGH kommt in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache C-362/14 (Maximillian Schrems gegen die irische Datenschutz-Aufsichtsbehörde bzgl. der Datenübermittlung nach USA innerhalb des Facebook-Konzerns) nach Vorlage des irischen High Courts zu der Auffassung, dass das gegenwärtige Safe-Harbor-Abkommen kein aus europäischer Sicht angemessenes Datenschutz-Niveau bildet und die (in dem vorliegenden Fall irische) Datenschutz-Aufsichtsbehörde die rechtliche Befugnis hat, eine Datenübermittlung auf Basis des Safe-Harbor Abkommens zu untersagen. Die Bekanntgabe des Urteils des EuGH ist für den 6.10.2015 terminiert (Update vom 29.9.2015). weiterlesen