Rückgewinnungsschreiben an frühere Kunden: Zulässigkeit der Verwendung von während der Vertragslaufzeit gespeicherten Daten
Das Verbot des § 4 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz ("BDSG"), personenbezogene Daten ohne Einwilligung des Betroffenen oder ohne Vorliegen einer besonderen Erlaubnisnorm zu nutzen, schützt nicht nur das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, sondern hat als „eine das Marktverhalten regelnde Bestimmung“ auch wettbewerbsrechtliche Bedeutung nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ("UWG"). Das Oberlandesgericht Köln entschied mit Urteil vom 19.11.2010, dass das personalisierte Bewerben früherer Kunden im Wege eines Rückgewinnungsschreibens nicht über § 28 BDSG gerechtfertigt und im konkreten Fall damit wettbewerbsrechtlich unzulässig ist. Das Gericht bekräftigte hierbei seine kritisierte Auslegung des § 28 a.F. BDSG in dem vorherigen einstweiligen Verfügungsverfahren und trat der Annahme entgegen, „nun sei erlaubt, was nach bisherigen Recht verboten war“. weiterlesen