CNIL und EU fordern von Google erneut Aufschub bei neuen Datenschutz-Bestimmungen
28.02.2012
Die französische Datenschutz-Aufsichtsbehörde CNIL hat namens der Artikel 29 Datenschutzgruppe, einem Beratungsgremium der Europäischen Kommission zu Fragen des Datenschutzes, in einem Brief vom 27. Februar 2012 Google erneut dazu aufgefordert, die für den 1. März 2012 geplante Änderung der Datenschutzbestimmungen zu verschieben, um diese eingehend datenschutzrechtlich prüfen zu können.
Andererseits betonen CNIL und die Artikel 29 Datenschutzgruppe bereits, dass die geplanten Änderungen der Datenschutzbestimmungen von Google gegen die europäische Datenschutzrichtlinie verstoßen würden. Google plant darin unter anderem eine Zusammenführung der bei den verschiedenen Google-Diensten gespeicherten Daten.
Schon mit Schreiben vom 2. Februar 2012 hatte die Artikel 29 Datenschutzgruppe Google aufgefordert, die Einführung der Datenschutzbestimmungen zu verschieben. Dies hatte Google mit Schreiben vom 3. Februar 2012 abgelehnt.
Unabhängig von der rechtlichen Beurteilung des zu Grunde liegenden Sachverhalts offenbaren sich mit diesem Fall die unterschiedlichen Regelungsansätze im Datenschutz und die offenen Fragen hinsichtlich der Zuständigkeiten in Europa und der Durchsetzung von Regelungskonzepten in einer globalisierten Datenwelt.
Autor:
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer DatenschutzbeauftragterTelefon: 089-1891 7360
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