Datenschutz und App-Entwicklung: Orientierungshilfe der Aufsichtsbehörden
25.06.2014
[IITR – 25.6.14] Der Düsseldorfer Kreis (Zusammenschluss der deutschen Datenschutz-Aufsichtsbehörden für Unternehmen) hat unter Federführung des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht eine Orientierungshilfe für Entwickler und Anbieter mobiler Apps. veröffentlicht, in der die datenschutzrechtlichen und technischen Anforderungen zusammengefasst werden.
In der sehr übersichtlich aufbereiteten Veröffentlichung heißt es unter anderem: “App-Entwickler sollten bereits in der Entstehungs- und Entwicklungsphase einer App die datenschutzrechtlichen Vorgaben kennen und durch datenschutzgerechte Gestaltung („privacy by design“) sowie datenschutzfreundliche Voreinstellungen („privacy by default“) dafür Sorge tragen, dass die App später ohne datenschutzrechtliche Mängel angeboten werden kann. Soweit der Entwickler in der Anwendungsphase (z.B. im Rahmen von Fehlermeldungen) personenbezogene Daten erhält und verwendet, ist er selbst Adressat datenschutzrechtlicher Anforderungen und muss diese kennen und umsetzen.”
Die Aufsichtsbehörden stellen zudem klar, dass aus ihrer Sicht IP-Adressen, Geräte- und Kartenkennungen, Name des Telefons, Standortdaten, Audiodaten, Daten für biometrische Erkennungsverfahren sowie Informationen über die App-Nutzung in der Regel als personenbezogene Daten anzusehen sein werden.
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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer DatenschutzbeauftragterTelefon: 089-1891 7360
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