Datenschutz

Datenschutz und App-Entwicklung: Orientierungshilfe der Aufsichtsbehörden

25.06.2014

IITR Information[IITR – 25.6.14] Der Düsseldorfer Kreis (Zusammenschluss der deutschen Datenschutz-Aufsichtsbehörden für Unternehmen) hat unter Federführung des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht eine Orientierungshilfe für Entwickler und Anbieter mobiler Apps. veröffentlicht, in der die datenschutzrechtlichen und technischen Anforderungen zusammengefasst werden.

In der sehr übersichtlich aufbereiteten Veröffentlichung heißt es unter anderem: “App-Entwickler sollten bereits in der Entstehungs- und Entwicklungsphase einer App die datenschutzrechtlichen Vorgaben kennen und durch datenschutzgerechte Gestaltung („privacy by design“) sowie datenschutzfreundliche Voreinstellungen („privacy by default“) dafür Sorge tragen, dass die App später ohne datenschutzrechtliche Mängel angeboten werden kann. Soweit der Entwickler in der Anwendungsphase (z.B. im Rahmen von Fehlermeldungen) personenbezogene Daten erhält und verwendet, ist er selbst Adressat datenschutzrechtlicher Anforderungen und muss diese kennen und umsetzen.”

Die Aufsichtsbehörden stellen zudem klar, dass aus ihrer Sicht IP-Adressen, Geräte- und Kartenkennungen, Name des Telefons, Standortdaten, Audiodaten, Daten für biometrische Erkennungsverfahren sowie Informationen über die App-Nutzung in der Regel als personenbezogene Daten anzusehen sein werden.

Kontakt:
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer Datenschutzbeauftragter

Telefon: 089-1891 7360
E-Mail-Kontaktformular
E-Mail: email@iitr.de

Information bei neuen Entwicklungen im Datenschutz

Tragen Sie sich einfach in unseren Newsletter ein und wir informieren Sie über aktuelle Entwicklungen im Datenschutzrecht.

Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

Beitrag teilen:

Kontakt

Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska,
externer Datenschutzbeauftragter

Telefon: 089-1891 7360
E-Mail: email@iitr.de
www.iitr.de

0 Kommentar zu diesem Beitrag:

Kommentar schreiben:

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

IITR Chatbot IITR Chatbot