Datenschutz-Artikel hier zu Google-Analytics
18.12.2008
Ich sammle in diesem Artikel einfach einmal die verschiedenen Beiträge, die ich zu Google Analytics bisher verfasst habe um eine Art “Dossier” zu erstellen.
Vorab nochmal meine Einschätzung zum Thema “Google Analytics”, die nicht unumstritten ist, sich aber zunehmend durchsetzt:
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Ich stufe IPs ausnahmslos als personenbezogenes Datum ein.
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Die Übermittlung von IPs an Dritte ist daher ein datenschutzrechtlich bedeutsamer Vorgang, der grundsätzlich der Einwilligung der Betroffenen bedarf.
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Die Übermittlung von IPs in Drittstaaten außerhalb der EU, wie die USA, ist nur in Ausnahmefällen zulässig.
Aufgrund meiner Einschätzung ist daher die Nutzung eines Dienstes wie Google Analytics (in der jetzigen Form, ich schlage ja ein zulässiges Alternativ-Verfahren vor) schon per se ohne Einwilligung der Betroffenen gar nicht möglich. Der Punkt 3 (der in NRW gerade Thema ist) spielt daher bei mir keine Rolle mehr. Meine Kritik wird inzwischen von den Landesdatenschutzbeauftragten geteilt.
Hier nun die Links zum Lesen:
- Es gibt eine datenschutzkonforme technische Lösung, die auch Google einsetzen könnte
- Für Webmaster: Eine Opensource Lösung als Alternative
- Beispiel: Deswegen ist die Speicherung von IPs ein Problem
- Diskussionsgrundlage: Konsequenz aus IPs als Personenbezogen
- Unterschied begreifen: Nutzerbezogen und Personenbezogen
- Kombination aus Google Analytics und Google Adsense: Ein Problem?
- Problem: Nutzung von Analyse-Tools in Webformularen (Dazu Meldung 1 und Meldung 2)
- Eine andere Sichtweise des Themas findet man bei Thomas Werning im Blog (ebenfalls Datenschutzbeauftragter).
Nachtrag am 4. Dezember 2009:
Nachtrag am 26. Mai 2010: