Datenschutz-Aufsicht Bayern: Tätigkeitsbericht 2015/2016
12.03.2017
[IITR – 12.3.17] Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat den 7. Tätigkeitsbericht für die Jahre 2015 und 2016 veröffentlicht. Der sehr informative Bericht gibt interessante Einblicke in die Arbeit und Tätigkeitsschwerpunkte der Aufsichtsbehörde für Unternehmen in Bayern. In dem Vorwort unterstreicht Herr Thomas Kranig, Präsident des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht, die Aufgabenvielfalt, der sich seine Behörde insbesondere mit der Einführung der EU-Datenschutzgrundverordnung stellen muss.
Dort heißt es: “Die rasante technologische Entwicklung, die Digitalisierung von allem „was nicht bei drei auf den Bäumen ist“, ein steigendes Datenschutzbewusstsein, aber auch ein sehr nachlässiger Umgang mit den eigenen Daten durch viele Bürger, das alles in einer Situation, in der das neue Recht vor der Türe steht und man nur ahnen kann, wie es sich anfühlen wird, wenn es wirksam wird, macht das Aufgabengebiet des Präsidenten des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht so spannend wie wohl kaum ein anderes im öffentlichen Dienst in Bayern. Eine Chance für mich, in dieser letzten Amtsperiode meine berufliche Laufbahn ausklingen zu lassen, ergibt sich dadurch nicht. Und das ist gut so!”
Der Tätigkeitsbericht öffnet mit einem allgemeinen Überblick der Tätigkeit des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht. Insbesondere wird die steigende Anzahl der Datenschutz-Beschwerden, Datenschutz-Beratungen für Bürger und Unternehmen sowie der gemeldeten Datenpannen dargestellt.
Es folgt in eigenem Kapitel eine detaillierte Auflistung der Kontroll- und Prüfungsmaßnahmen der vergangenen beiden Jahre. Hier werden auch erste Zwischenergebnisse teilst bislang noch laufender Prüf-Aktionen veröffentlicht. So findet beispielsweise eine erste Auswertung der Prüfung internationaler Datentransfer-Mechanismen sowie der allgemeinen Datenschutz-Organisation von Unternehmen statt.
Ferner geht der Bericht vertiefend auf die Stellung des Datenschutzbeauftragten und mögliche Interessenkollisionen ein. Jeweils eigene Kapitel behandeln ferner die Bereiche Auftragsdatenverarbeitung, Auskunftsanspruch, Datenschutz im Internet, Rechtsanwälte und Rechtsstreitigkeiten, Versicherungswirtschaft, Banken, Auskunfteien, Werbung und Adresshandel, Handel und Dienstleistung, Internationaler Datenverkehr, Beschäftigtendatenschutz, Gesundheit und Soziales, Vereine und Verbände, Wohnungswirtschaft und Mieterdatenschutz, Videoüberwachung, Fahrzeugdaten, Datenpannen, Technischer Datenschutz und Informationssicherheit sowie Bußgeldverfahren.
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