Datenschutz

Datenschutz-Aufsicht Baden-Württemberg: Orientierungshilfe zu Privacy-Shield-Urteil

26.08.2020

IITR Information[IITR – 26.8.20] Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) Baden-Württemberg, Herr Dr. Stefan Brink, hat als erste Datenschutzaufsichtsbehörde in Europa eine konkrete Orientierungshilfe zur Auslegung des jüngst ergangenen Urteils des EuGH zum Thema Privacy Shield veröffentlicht.

Unsere Mandanten wurden per Rundbrief informiert, wie auf Basis dieser Orientierungshilfe das Urteil in die Praxis überführt werden könnte.

Der Europäische Datenschutz-Ausschuss (dies ist der Zusammenschluss aller europäischen Datenschutz-Aufsichtsbehörden, der über die Auslegung der DSGVO entscheiden kann) wird voraussichtlich im November zur genauen Auslegung des EuGH-Urteils verbindlich befinden.

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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

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