Datenschutz

Datenschutz-Aufsichtsbehörden: Webtracking und EU-DSGVO

30.04.2018

IITR Information[IITR – 30.4.18] Die deutschen Datenschutz-Aufsichtsbehörden (im Rahmen der Datenschutzkonferenz DSK) haben sich in einem aktuellen Positionspapier zum Thema Webtracking unter der EU-Datenschutzgrundverordnung positioniert.

Im Kern besagen die Datenschutz-Aufsichtsbehörden darin:

Es bedarf jedenfalls einer vorherigen Einwilligung beim Einsatz von Tracking-Mechanismen, die das Verhalten von betroffenen Personen im Internet nachvollziehbar machen und bei der Erstellung von Nutzerprofilen. Das bedeutet, dass eine informierte Einwilligung i. S. d. DSGVO, in Form einer Erklärung oder sonstigen eindeutig bestätigenden Handlung vor der Datenverarbeitung eingeholt werden muss, d. h. z. B. bevor Cookies platziert werden bzw. auf dem Endgerät des Nutzers gespeicherte Informationen gesammelt werden.

In Zusammenfassung heißt dies:

  • Anonymisiertes Tracking ist weiter erlaubt.
  • Personenbezogenes Tracking bedarf der Einwilligung.
  • Pseudonymes Tracking bleibt rechtlich umstritten. Im Zweifel ist hier ebenfalls eine Einwilligung einzuholen.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die anderen europäischen Aufsichtsbehörden zu dem Thema positionieren werden und ob hier ggfs. eine Abstimmung auf eine europaweit einheitliche Position stattfinden wird. Einstweilen sollten deutsche Unternehmen der Rechtsauffassung der Datenschutzkonferenz Folge leisten.

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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

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