Datenschutz

Datenschutz: Bundestag beschließt BDSG-Neufassung

27.04.2017

IITR Information[IITR – 27.4.17] Der Bundestag hat heute in zweiter und dritter Beratung den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzesentwurf zur Anpassung des Bundesdatenschutzgesetzes an die EU-Datenschutz-Grundverordnung angenommen (so genanntes “Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU”, kurz “DSAnpUG-EU”). Der Entwurf wird nun dem Bundesrat zugeleitet. Stimmt dieser zu bzw. beschließt, keinen Einspruch einzulegen, ist das Gesetz zustande gekommen und wird dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet.

Damit scheint die Regierungskoalition das zeitlich ambitionierte Ziel zu erreichen, noch vor den anstehenden Bundestagswahlen eine Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes vorzunehmen.

Mit der Neufassung verfolgt der Bundesgesetzgeber das Ziel, die bisherigen Regelungen auf die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung abzustimmen.

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung sieht zahlreiche Möglichkeiten vor, bei denen dem nationalen Gesetzgeber eigene Regelungsspielräume eingeräumt werden. Es ist politisch und (europa-)rechtlich umstritten, wie weit diese Spielräume teilweise reichen. Zuletzt war der jetzt vom Bundestag verabschiedete Entwurf daher deutlicher Kritik ausgesetzt (unter anderem auch von der EU-Kommission).

Der Entwurf sieht Einschränkungen insbesondere der Rechte der Betroffenen vor und erleichtert die Durchführung von Scoring-Verfahren.

Vertiefende Informationen:

Information bei neuen Entwicklungen im Datenschutz

Tragen Sie sich einfach in unseren Newsletter ein und wir informieren Sie über aktuelle Entwicklungen im Datenschutzrecht.

Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

Beitrag teilen:

Kontakt

Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska,
externer Datenschutzbeauftragter

Telefon: 089-1891 7360
E-Mail: email@iitr.de
www.iitr.de

0 Kommentar zu diesem Beitrag:

Kommentar schreiben:

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

IITR Chatbot IITR Chatbot