Datenschutz

Die Datenwoche im Datenschutz (KW16 2012)

22.04.2012

Sie können nicht alles lesen. Hier finden Sie einen subjektiv zusammengestellten Querschnitt zu Datenschutz-Themen dieser Woche (Internetfreiheit, iPhone, Verantwortung, Bewerbungen, Passagierdaten, Schultrojaner).

Montag, 16. April 2012

Google-Gründer: Das Ende des freien Internet droht. Das Prinzip des offenen und für jeden frei zugänglichen Internet sei unter seiner bisher größten Bedrohung, sagt Google-Mitgründer Sergey Brin. In einem Interview mit dem britischen Guardian warnt er vor “sehr mächtigen Kräften”, die sich derzeit weltweit gegen ein offenes Web stemmen würden. “Es ist beängstigend”, sagt Brin. (…) Eine Kombination aus Regierungen, die die Kommunikation ihrer Bürger immer stärker kontrollieren sollen, den Versuchen der Unterhaltungsindustrie, dem Filesharing Herr zu werden und abgeschotteten “walled garden”-Ansätzen, wie sie Apple und Facebook vertreten, die Brin dazu veranlassen “besorgter als in der Vergangenheit” zu sein. Aus Österreich die Presse.com…

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Dienstag, 17. April 2012

Weil Apple die Identifizierung von iPhones mittels Gerätenummern gestoppt hat, schlägt ein Konsortium von Werbevermarktern eine Lösung vor, die zugleich den Datenschutz respektieren und ein Nutzer-Profiling ermöglichen soll. Heise.de bringt den Zusammenhang…

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Mittwoch, 18. April 2012

Die Mehrheit der deutschen Internetnutzer sieht die Hauptverantwortung für den Datenschutz bei der Nutzung von Online-Angeboten bei sich selbst. Immerhin 54 Prozent sind dieser Ansicht (…), ergab eine (…) Erhebung im Auftrag des IT-Branchenverbandes BITKOM. 36 Prozent der Anwender halten in erster Linie den Staat für den Datenschutz im Web zuständig. Nur 6 Prozent sind der Ansicht, dass dies hauptsächlich Aufgabe der anbietenden Unternehmen ist. 4 Prozent machten keine Angaben, liest man bei winfuture.de…

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Donnerstag, 19. April 2012

Datenschutz bei Bewerbungen: Firmen dürfen diskret ablehnen. Ein abgelehnter Bewerber hat nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) keinen Anspruch auf Einsicht in die Unterlagen seiner Konkurrenten. Auch habe er nicht das Recht zu erfahren, ob überhaupt ein anderer Mitbewerber eingestellt worden sei, heißt es in der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung des obersten EU-Gerichts. Verweigere die Firma jedoch jegliche Auskunft über das Bewerbungsverfahren, könne dies in einem späteren Gerichtsverfahren über mögliche Diskriminierungen zulasten des Unternehmens gewertet werden. Nachzulesen bei ftd.de…

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Freitag, 20. April 2012

Niedrigere Standards beim Datenschutz. Die EU wollte die Datensammelwut der USA eindämmen – jetzt ist sie eingeknickt. Befürworter des neuen Fluggastdatenabkommens mit den USA argumentieren, es schütze die Rechte europäischer Reisender besser als der vorherige Vertrag. Außerdem sei ein schwacher Rechtsrahmen besser als keiner. Das aber stimmt nicht. Denn durch ihre Zustimmung setzen die Abgeordneten die Standards für künftigen Datenaustausch herunter und segnen einen Text ab, der in Widerspruch zu europäischen Datenschutzbestimmungen steht. Bericht bei der Badischen Zeitung.de…

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Samstag, 21. April 2012

Den „Schultrojaner“ – eine Software zum Aufspüren illegaler Raubkopien auf Schulcomputern – gibt es bisher nur in der Theorie. Dennoch haben die Abgeordneten des Rechtsausschusses im Landtag gestern über alle Parteigrenzen hinweg schon einmal klargemacht, dass sie eine mögliche Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Lehrer an Bayerns Schulen nicht zulassen werden. Die geplante Spähsoftware der Schulbuchverlage, die damit ihre Urheberrechte schützen wollen, dürfe nur dann zum Einsatz kommen, wenn der Datenschutz garantiert und eine Identifizierung einzelner Lehrer nicht möglich sei, vermeldet die Augsburger Allgemeine.de…

 

Autor:
Eckehard Kraska

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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

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