Datenschutz

Die Datenwoche im Datenschutz (KW2 2013)

13.01.2013

Hier finden Sie einen subjektiv zusammengestellten Querschnitt zu Datenschutz-Themen dieser Woche (Klarnamen, EU-Datenschutzreform, Unabhängigkeit, Berichtsentwurf, Auskunft, Beschäftigtendatenschutz, EU-Parlament, EU Cloud, Videoüberwachung).

Samstag, 5. Januar 2013

An der Regel bei Facebook, dass man (eigentlich) seinen realen Namen angeben und es damit auch nutzen muss – anstelle eines Pseudonyms, so genannter “Klarnamen-Zwang” – stören sich einige. So auch das Unabhängige Datenschutzzentrum Schleswig-Holsteins (ULD), das im Dezember 2012 mit einer Verfügung reagierte und Facebook aufgab, entsprechend §13 VI TMG seinen Nutzern die Wahl zu lassen, ob man das soziale Netz unter Pseudonym nutzen möchte. Das Pikante: Bei Zuwiederhandlung drohen 20.000 Euro Zwangsgeld für Facebook. Nun hat laut Medienberichten Facebook Widerspruch gegen die Verfügung eingelegt. Damit bietet sich die Gelegenheit, die Sache Verwaltungsgerichtlich zu prüfen, zuständig ist das Verwaltungsgericht Schleswig. Es stellt sich die Frage: Müssen Soziale Netze Pseudonyme erlauben? Eine umfassende Analyse von Rechtsanwalt Jens Ferner…

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Sonntag, 6. Januar 2013

Die geplante EU-Datenschutzreform hält der Grünen-Europaabgeordnete Jan Philipp Albrecht für eines der wichtigsten Gesetzgebungsvorhaben in dieser Legislaturperiode. “Der Schutz persönlicher Daten ist eines der zentralen, fundamentalen Grundrechte der digitalisierten Welt”, sagte Albrecht in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa. “Im Grunde genommen sind davon alle Lebensbereiche betroffen.” In den kommenden Monaten werde sich entscheiden, durch welche Regeln das deutsche Bundesdatenschutzgesetz komplett abgelöst werde. Bericht bei Heise.de und eine der Antworten eines Bloggers…

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Beschwerde gegen Bundesregierung bei EU-Kommission eingereicht. Momentan haben Bundesregierung und insbesondere das Innenministerium erhebliche Einflussmöglichkeiten auf die Arbeit des Bundesdatenschutzbeauftragten, wodurch eine wirksame Kontrolle staatlicher Stellen unmöglich wird. Das EU-Recht schreibt bereits seit mehr als 15 Jahren vor, dass Datenschutzbeauftragte von Bund und Ländern und die ihnen unterstehenden Aufsichtsbehörden unabhängig sein müssen, da sie ihrer Aufgabe sonst nicht effektiv nachkommen können. Bericht hier…

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Dienstag, 8. Januar 2013

Jan Philipp Albrecht will Entwurf für eine EU-Datenschutzgrundverordnung an einigen Stellen nachbessern. Der EU-Abgeordnete der Grünen ist Berichterstatter des Parlaments für die geplante Verordnung und damit bei diesem Vorhaben eine der wichtigsten Personen im Parlament, auch wenn er natürlich nicht die Meinung aller Parlamentarier wiedergibt. Albrecht hat seinen Berichtsentwurf zum Kommissionsvorschlag vorgelegt und listet darin auf 215 Seiten Änderungswünsche an der Verordnung auf. Zeit.de… sowie eine erste weitere kritische Stimme aus dem Ausland…

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Mittwoch, 9. Januar 2013

Die Leipziger Internetfirma Unister steht weiter in der Kritik. Das Unternehmen verweigere trotz zweier Gerichtsbeschlüsse Auskünfte über Daten und verhindere dadurch eine fundierte Überprüfung, sagte Sachsens Datenschutzbeauftragter Andreas Schurig am Mittwoch in Dresden. Deshalb könne er noch keine Aussagen zur Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung bei Firmen der Unister-Gruppe machen berichtet welt.de…

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Donnerstag, 10. Januar 2013

SPD Europaabgeordnete Jutta Steinruck zum Datenschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Beratungen zur europäischen Datenschutzreform sind im Europäischen Parlament in die intensive Phase getreten, nachdem am Donnerstag in Brüssel erstmals die Berichtsentwürfe dem Innenausschuss vorgelegt wurden. Jutta STEINRUCK, Beschäftigungsexpertin der SPD-Europaabgeordneten aus Ludwigshafen kritisiert die Vorschläge für den Bereich des Beschäftigtendatenschutzes: „Die vorgelegten Entwürfe weisen gravierende Lücken auf, die wir nicht akzeptieren können. Wir müssen dafür sorgen, dass alle Beschäftigten in Europa sich auf den absoluten Schutz ihrer Daten verlassen können.” Im bisherigen Entwurf der Kommission soll im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes kein über den Europäischen Rechtsrahmen hinaus verbesserter Datenschutz erlaubt sein. „In der vorliegenden Fassung wäre zum Beispiel die Videoüberwachung am Arbeitsplatz oder der Einsatz von Chipkarten nicht geregelt, und auch kein Mitgliedsland oder Bundesland dürfte das strenger regeln”, lesen wir in mrn-news.de…

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Europaparlament: Lob und Kritik für Vorschläge zur Datenschutzreform. Die Reaktionen auf die Stellungnahmen beiden Berichterstatter des Europaparlaments zur geplanten EU-Datenschutzrichtlinie sind gemischt. Jan Albrecht (Grüne/EFA-Fraktion) und Dimitris Droutsas (Pasok/Sozialdemokratische Fraktion) hatten ihre Änderungsvorschläge zu den Kommissionsentwürfen einer Datenschutzverordnung und einer Richtlinie für die Datenverarbeitung durch Justiz und Strafverfolgungsbehörden am Dienstag veröffentlicht. Am heutigen Donnerstag fand die erste kurze Aussprache im Justizausschuss des Europaparlaments zu den im EU-Sprech “Berichten” genannten Änderungspaketen. Insbesondere der Albrecht-Bericht zur Verordnung, die den Datenschutz vor allem zwischen den privaten Akteuren regeln soll, steht im Mittelpunkt der Debatte. Erste umfassende Zusammenfassung bei heise.de…

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Freitag, 11. Januar 2013

Im Auftrag des EU-Parlaments haben sechs Autoren die Netzpolitik der EU untersucht. Ihr Urteil: Cloud Computing und staatliche Überwachung machen Bürger nahezu rechtlos. Zeit.de…

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Samstag, 12. Januar 2013

Die heimliche Videoüberwachung von Arbeitnehmern wird in Deutschland verboten – im Gegenzug wird die offene Videoüberwachung ausgeweitet. Darauf haben sich CDU/CSU und FDP nach Informationen der F.A.Z. überraschend geeinigt. Faz.net berichtet…

 

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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

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