Datenschutz

Die Datenwoche im Datenschutz (KW20 2016)

22.05.2016

[IITR – 22.5.16] Hier finden Sie einen subjektiv zusammengestellten Querschnitt zu Datenschutz-Themen dieser Woche (>>> EU Grundverordnung und BDSG Anpassung >>> Fehler bei Datenschutzschulungen vermeiden >>> Dashcam-Aufnahmen gelten als Beweismittel >>> Privacy Shield and the EU General Data Protection Regulation >>> Recht auf Vergessenwerden weltweit >>> Gremium für Datenschutz bremst Abkommen).

Montag, 16. Mai 2016

Verbraucherzentrale Bundesverband zu EU Grundverordnung und BDSG Anpassung…

***

Dienstag, 17. Mai 2016

Vier typische Fehler bei Datenschutzschulungen vermeiden. Die Unterweisung im Datenschutz ist nicht nur rechtlich vorgesehen, sondern auch absolut notwendig. Denn viele Angriffe versuchen, die Unkenntnis der Mitarbeiter auszunutzen. Leider steht es aber nicht sonderlich gut um die Schulung in Unternehmen. Oliver Schonschek. Datenschutz-Praxis.de…

***

Mittwoch, 18. Mai 2016

Gerichtsurteil. Dashcam-Aufnahmen gelten als Beweismittel. Ein Verkehrssünder wird durch Zufall von einer “Dashcam” gefilmt. Erstmals wurde eine solche Aufnahme nun als Beweismittel vor Gericht zugelassen. welt.de…

***

Donnerstag, 19. Mai 2016

Privacy Shield and the EU General Data Protection Regulation: how do they fit together? Professionals interested in data protection will be well aware that the GDPR was recently published, allowing a two-year transition period from current privacy laws to the new regulation. They would have also read about Privacy Shield, and the controversy surrounding it. What doesn’t seem to be too clear, though, is what the connection is between the two. Julia Dutton, it-governance.co.uk…

***

Freitag, 20. Mai 2016

Google wehrt sich gegen Forderungen französischer Datenschützer, das europäische “Recht auf Vergessenwerden” im Internet weltweit umzusetzen. Andreas Wilkens, heise.de…

***

Samstag, 21. Mai 2016

Datenabfluss in die USA: Gremium für Datenschutz bremst Abkommen. Der EU-Ausschuss, der damit betraut wurde das Datenschutzniveau in Drittländern vor einem möglichen Abkommen zu bewerten, hat einen für heute gesetzten Termin verstreichen lassen. Der Nachfolger des “Safe Harbor”-Abkommen gerät damit ins Stocken. winfuture.de…

Ausgesucht von:
Eckehard Kraska

Telefon: 089-1891 7360
E-Mail-Kontaktformular
E-Mail: email@iitr.de


Information bei neuen Entwicklungen im Datenschutz

Tragen Sie sich einfach in unseren Newsletter ein und wir informieren Sie über aktuelle Entwicklungen im Datenschutzrecht.

Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

Beitrag teilen:

Kontakt

Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska,
externer Datenschutzbeauftragter

Telefon: 089-1891 7360
E-Mail: email@iitr.de
www.iitr.de

0 Kommentar zu diesem Beitrag:

Kommentar schreiben:

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

IITR Chatbot IITR Chatbot