Datenschutz

Die Datenwoche im Datenschutz (KW29 2017)

23.07.2017

[IITR – 23.7.17] Hier finden Sie einen subjektiv zusammengestellten Querschnitt zu Datenschutz-Themen dieser Woche (>>> Digitale Klinik >>> OLG Stuttgart lässt Dashcamaufnahme als Beweismittel im Schadenersatzprozess zu >>> INPOL Polizei-Informationssystem >>> Geltung Recht auf Vergessen >>> Künstliche Intelligenz: Menschen sorgen sich um Datenschutz).

Montag, 17. Juli 2017

Die digitale Klinik kommt. Derzeit werden in den deutschen Kliniken und vor allem in den 33 Universitäts­kliniken unfassbar viele Daten von Pa­tienten erhoben. Gleichzeitig sorgen Datenschutz und umfassende Sicherheitsrichtlinien richtigerweise dafür, dass Daten nur in ausgewählten Bereichen übergreifend auswertbar zur Verfügung stehen. Dr. Kurt Kruber, cio.de…

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Dienstag, 18. Juli 2017

OLG Stuttgart lässt Dashcamaufnahme als Beweismittel im Schadenersatzprozess zu. Dr. Heise & Beume GbR, juraforum.de…

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Mittwoch, 19. Juli 2017

INPOL – Informationssystem der Polizei, Datenspeicherung. In der täglichen Praxis der Strafverteidigung kommt immer wieder dieselbe Frage unserer Mandanten auf: „Welche Informationen über meine Person hat die Polizei gespeichert und wie soll man damit umgehen?“ Jan Marx, Anwalt.de…

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Donnerstag, 20. Juli 2017

Kann das “Recht auf Vergessen” weltweit gelten? Der Europäische Gerichtshof (EuGH) muss nun entscheiden, ob Google beanstandete Links global aus seinen Suchergebnissen entfernen muss. Genau das fordern französische Datenschützer. Daniel Berger, heise.de…

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Freitag, 21. Juli 2017

Künstliche Intelligenz: Menschen sorgen sich um Datenschutz. In Sachen künstliche Intelligenz steht bei den Menschen in Deutschland vor allem die Sorge um die Datensicherheit im Vordergrund. Das ergab eine Studie von Bitkom Research im Auftrag des IT-Dienstleisters VMware. Demnach gehen sieben von zehn Verbraucher davon aus, dass etwa vollautomatische Dienstleistungen die Sicherheit ihrer persönlichen Daten gefährden. Pharmazeutische Zeitung.de…

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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

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