Die Datenwoche im Datenschutz (KW8 2011)
25.02.2011
Sie können nicht alles lesen. Hier finden Sie einen subjektiv zusammengestellten Querschnitt zu Datenschutz-Themen dieser Woche (Unabhängigkeit Berlin, Compliance, Stiftung Datenschutz, De-Mail Klartext, Vorratsdatenspeicherung).
Sonntag, 20. Februar 2011
Berlin hat die Konsequenzen aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom März 2010 gezogen, wonach die in den Bundesländern vielfach gehandhabte Praxis der “staatlichen Aufsicht” über Instanzen zur Datenschutzkontrolle in der Wirtschaft gegen EU-Recht verstößt. Am Mittwoch ist eine Änderung des Datenschutzgesetzes der Hauptstadt in Kraft getreten. Damit wird die Unabhängigkeit des Berliner Landesdatenschutzbeauftragten gestärkt und die bisherige Rechtsaufsicht des Senats über sein Amt gestrichen. Laut einer Mitteilung der Behörde gehört Berlin damit zu den ersten Bundesländern, das die Vorgaben des EuGH umsetzt. Mehr…
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Montag, 21. Februar 2011
Mittelständische Unternehmen unterschätzen Bedeutung von Compliance. Zusammen mit dem BITKOM, der Datev, SAP und Sophos hat der Verein Deutschland sicher im Netz einen IT-Sicherheitscheck entwickelt. Mit Hilfe des Checks sollen sich kleine und mittelständische Unternehmen über den Stand ihrer Informationssicherheit informieren können.
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Dienstag, 22. Februar 2011
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar hat am 8. Februar 2011 ein Diskussionspapier zur Stiftung Datenschutz vorgestellt, in dessen Mittelpunkt die Gewährleistung der Unabhängigkeit und die Sicherstellung der engen Zusammenarbeit der Stiftung mit den Datenschutzbehörden stehen. Hier das Diskussionspapier.
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Mittwoch, 23. Februar 2011
Ein neuer Service mit staatlichem Siegel soll E-Mails sicher machen: Der Bundestags-Innenausschuss hat die “De-Mail” beschlossen. Der Staat gibt den Standard vor, Provider sollen sich um entsprechende kostenpflichtige Angebote kümmern. Nur hat das ambitionierte Projekt einen gravierenden Schönheitsfehler: Die Nachrichten müssen beim Transport nicht durchgehend verschlüsselt werden, sondern können auf den Servern des Providers auch im Klartext verarbeitet werden. Die Vertraulichkeit ist damit streng genommen dahin. Mehr…
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Donnerstag, 24. Februar 2011
Im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Vorratsdatenspeicherung werden für ein halbes Jahr Details zu Telekommunikationsdaten von Bürgern gespeichert. Wie viel Persönliches sich daraus ableiten lässt, zeigt nun der Datenschützer Malte Spitz, Mitglied im Bundesvorstand der Grünen. Er hatte vor einiger Zeit die Herausgabe der Vorratsdaten von seinem Mobilfunkbetreiber T-Mobile gerichtlich erwirkt. Nun sind die Daten aufbereitet und veröffentlicht worden, eingesehen werden können sie auf Zeit online.
Autor:
Eckehard KraskaTelefon: 089-1891 7360
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