Datenschutz

Die Datenwoche im Datenschutz (KW9 2018)

04.03.2018

[IITR – 4.3.18] Hier finden Sie einen subjektiv zusammengestellten Querschnitt zu Datenschutz-Themen dieser Woche (>>> Amnesty kritisiert Apple >>> Streit über internationalen Datenzugriff der USA >>> Deutsche Firmen nicht gut vorbereitet >>> Strafverfolgung in der Cloud >>> Haftung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten >>> Wettbewerbsnachteil gegenüber US-Konkurrenten).

Dienstag, 27. Februar 2018

“Wenn Profit den Datenschutz bedroht”: Amnesty kritisiert Apple. Leo Becker, heise.de…

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Mittwoch, 28. Februar 2018

Streit über internationalen Datenzugriff der USA: Microsoft hat schlechte Karten. Microsoft wehrt sich dagegen, für die US-Regierung Daten aus der EU in die USA holen und preisgeben zu müssen. Am Dienstag wurde darüber vor dem US-Höchstgericht verhandelt. Laut US-Regierung hat sich noch kein Land beschwert. Daniel AJ Sokolov, heise.de…

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Eine Studie zeigt, dass deutsche Firmen nicht gut auf die neuen Datenschutzverordnungen vorbereitet sind. Von ihren Vorteilen sind sie auch nicht überzeugt. Frank Schmiechen, gründerszene.de…

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Donnerstag, 1. März 2018

Strafverfolgung in der Cloud: UN wollen grundrechtssichere Lösung zum internationalen Datenzugriff. Der UN-Beauftragte für Datenschutz bringt eine “Internationale Datenzugriffsbehörde” mit unabhängigen Richtern ins Spiel, die über grenzüberschreitende Anfragen von Sicherheitsbehörden entscheiden soll. Die EU arbeitet an einer Pflicht zur Datenherausgabe. Stefan Krempl, heise.de…

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Freitag, 2. März 2018

Die persönliche Haftung des internen betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Wie wir wissen, ist der betriebliche Datenschutzbeauftragte nicht persönlich zur Durchsetzung datenschutzrechtlicher Vorschriften im Unternehmen verpflichtet, sondern soll nach § 4g Abs. 1 Satz 1 BDSG auf die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz hinwirken. Gleichwohl kann er unter Umständen für Pflichtverletzungen und dadurch entstandene Schäden persönlich haftbar gemacht werden. Und wie sieht es überhaupt ab Mai 2018 aus, wenn die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten gilt? Felix Hudy, datenschutzbeauftragter-info.de…

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Sonntag, 4. März 2018

Die neue EU-Datenschutzverordnung wird für europäische Unternehmen zum massiven Wettbewerbsnachteil gegenüber ihren US-Konkurrenten. Ronald Barazon, Deutsche-Wirtschafts-Nachrichten.de…

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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

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