Datenschutz

Datenschutz-Diskussion: Sollten die USA das “Recht-auf-Vergessenwerden” übernehmen?

02.04.2015

IITR Information[IITR – 2.4.15] Im Rahmen einer Diskussionsveranstaltung in New York wurde aktuell die Frage diskutiert, ob die USA das kürzlich vom EuGH entwickelte “Recht-auf-Vergessenwerden” übernehmen sollten.

Das Für und Wider wurde hierbei in zwei Teams erörtert. Für die These der Übernahme argumentierten Herr Paul Nemitz (Europäische Kommission) und Herr Professor Eric Posner, die Gegenseite vertraten Herr Andre McLaughlin (CEO Digg und Instapeper und ehemaliger Direktor Global Public Policy bei Google) sowie Herr Professor Jonathan Zittrain.

Die inhaltlich sehr interessante Diskussion wurde durch eine Abstimmung im Publikum vor und nach dem Vortrag abgerundet. Dieses war nach der Veranstaltung mehrheitlich der Meinung, dass die USA das “Recht-auf-Vergessenwerden” nicht übernehmen sollten.

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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

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