Datenschutz-Diskussion: Sollten die USA das “Recht-auf-Vergessenwerden” übernehmen?
02.04.2015
[IITR – 2.4.15] Im Rahmen einer Diskussionsveranstaltung in New York wurde aktuell die Frage diskutiert, ob die USA das kürzlich vom EuGH entwickelte “Recht-auf-Vergessenwerden” übernehmen sollten.
Das Für und Wider wurde hierbei in zwei Teams erörtert. Für die These der Übernahme argumentierten Herr Paul Nemitz (Europäische Kommission) und Herr Professor Eric Posner, die Gegenseite vertraten Herr Andre McLaughlin (CEO Digg und Instapeper und ehemaliger Direktor Global Public Policy bei Google) sowie Herr Professor Jonathan Zittrain.
Die inhaltlich sehr interessante Diskussion wurde durch eine Abstimmung im Publikum vor und nach dem Vortrag abgerundet. Dieses war nach der Veranstaltung mehrheitlich der Meinung, dass die USA das “Recht-auf-Vergessenwerden” nicht übernehmen sollten.
Weitere Informationen:
- Informationen zu dem Veranstaltungs-Format
- Redebeiträge im Volltext nachlesen
- Informationen zum “Recht-auf-Vergessenwerden”
Kontakt:
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer DatenschutzbeauftragterTelefon: 089-1891 7360
E-Mail-Kontaktformular
E-Mail: email@iitr.de
Information bei neuen Entwicklungen im Datenschutz
Tragen Sie sich einfach in unseren Newsletter ein und wir informieren Sie über aktuelle Entwicklungen im Datenschutzrecht.