EU-Kommission bestätigt: Israel hat angemessenes Datenschutzniveau
03.02.2011
Per Beschluss vom 31. Januar 2011 hat die EU-Kommission festgestellt: “Der Staat Israel verfügt im Sinne von Artikel 25 Absatz 2 der Richtlinie 95/46/EG über ein angemessenes Schutzniveau für die Übermittlung personenbezogener Daten aus der Europäischen Union (…).” Dies wird den künftigen Datenverkehr zwischen europäischen und israelischen Unternehmen erheblich erleichtern.
Hintergrund
Gemäß § 4b, c des Bundesdatenschutzgesetzes ist eine Datenübermittlung von deutschen Unternehmen an Unternehmen im Ausland solange unbedenklich, solange sich diese Unternehmen in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum (Norwegen, Island und Liechtenstein) befinden. Sollen die Daten an ein Unternehmen in einem anderen Land übertragen werden, muss gesondert geprüft werden ob die Stelle, welche die Daten erhalten soll, ein angemessenes Datenschutz-Schutzniveau aufweist (weitere Details finden Sie hier).
Angemessenes Schutzniveau für manche Länder von EU-Kommission bestimmt
Die EU-Kommission hat für einige Länder (z.B. Kanada, Argentinien, Schweiz, Guernsey und Isle of Man) bereits das angemessene Datenschutz-Schutzniveau nach der dortigen Gesetzeslage für das ganze Land bestimmt. Soll in ein anderes Land übertragen werden, dass von der EU-Kommission nicht offiziell anerkannt wurde, muss das angemessene Schutzniveau für den Einzelfall festgestellt werden (hierzu können beispielsweise im Einzelfall so genannte „EU-Standardvertragsklauseln“ oder konzernweite verbindliche Datenschutz-Regeln verwendet werden; bei der Datenübermittlung in die USA sind zudem ergänzend weitere Alternativregelungen möglich).
Künftige Erleichterung bei Datenaustausch mit israelischen Unternehmen
Diese Maßnahmen zur Sicherstellung eines angemessenen Datenschutzniveaus sind nun künftig bei Datentransfers zwischen europäischen und israelischen Unternehmen nicht mehr erforderlich.
Gerade mit Hinblick auf die starke israelische IT-Industrie ist die Entscheidung auch für deutsche Unternehmen von Interesse: mit der Entscheidung der EU-Kommission ist es nun wesentlich einfacher möglich, Daten zwischen deutschen und israelischen Unternehmen (beispielsweise im Rahmen von Outsourcing-Projekten) auszutauschen.
Autor:
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer DatenschutzbeauftragterTelefon: 089-1891 7360
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