Datenschutz-Ratgeber der GDD: Informationspflichten bei Datenpannen nach § 42a BDSG und verwandten Vorschriften
13.08.2014
[IITR – 13.8.14] Die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD) hat einen kostenlosen Datenschutz-Ratgeber zum Thema “Datenpannen – Informationspflichten nach § 42a BDSG und verwandten Vorschriften” herausgegeben.
Unternehmen sind bei dem (Verdacht auf) Verlust besonders geschützter Daten verpflichtet, die Betroffenen sowie die Datenschutz-Aufsichtsbehörden zu informieren (vgl. insbesondere § 42a BDSG).
Das Dokument gibt einen guten Überlick der rechtlichen Voraussetzungen im Detail und hält auch eine Reihe von Checklisten bereit, die Unternehmen im Fall einer Datenpanne zur Strukturierung des eigenen Vorgehens nutzen können.
Kontakt:
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer DatenschutzbeauftragterTelefon: 089-1891 7360
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Jens Gundlach
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Der Link sollte an sich funktionieren - vielleicht war die Quellseite kurz nicht verfügbar.