Datenschutz

Datenschutz-Standards bei sozialen Internet-Netzwerken

19.02.2009

Meldung aus dem Bundestag:

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen macht sich für Datenschutz-Regelungen bei sozialen Netzwerken im Internet stark. In einem Antrag (16/11920) plädiert die Fraktion dafür, dass diese Netzwerke wie beispielsweise “StudiVZ” in Deutschland die gleichen Mindeststandards beim Datenschutz erfüllen “und dabei von der gesetzlichen Möglichkeit eines anerkannten Datenschutzaudits Gebrauch machen”. Dazu soll die Bundesregierung nach dem Willen der Grünen-Abgeordneten auf die Anbieter der Netzwerke einwirken, eine entsprechende Selbstverpflichtung einzugehen.

Diese Selbstverpflichtung soll dem Antrag zufolge auch dafür sorgen, dass Profile in sozialen Netzwerken “standardmäßig nur von akzeptierten Freunden aufgerufen werden können” und die Nutzer der Netzwerke stets nachvollziehen können, wer ihr Profil aufgerufen hat. Zudem soll mit der Selbstverpflichtung unter anderem sichergestellt werden, dass die Nutzung sozialer Netzwerke prinzipiell auch mit Pseudonym möglich ist. Die Bundesregierung wird in der Vorlage ferner aufgefordert, mit einer Modernisierung des Bundesdatenschutzgesetzes dafür zu sorgen, dass die Verwendung personenbezogener Daten, die in sozialen Netzwerken angegeben werden, nur bei ausdrücklicher vorheriger Einwilligung der Nutzer erfolgt und die Nichteinwilligung in die Weitergabe solcher Daten nicht zum Ausschluss aus dem Netzwerk führt.

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Kontakt

Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska,
externer Datenschutzbeauftragter

Telefon: 089-1891 7360
E-Mail: email@iitr.de
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