Datenschutz: Vorsicht bei Verdächtigungen
05.04.2009
Es ist gefährlich, vorschnell Verdächtigungen auszusprechen; Bei Frag-Einen-Anwalt.de habe ich nun ein gutes Beispiel gefunden, um nochmals zu mahnen, zwar aufzupassen, aber sich immer zu informieren.
Daher nochmals mein Rat: Wenn man der Meinung ist, dass irgendwo etwas im Argen ist, kann man jederzeit problemlos die Aufsichtsbehörde, das ist in vielen Bundesländern der/die Datenschutzbeauftragte, informieren. Die werden den Sachverhalt prüfen und es hat keine stigmatisierende Wirkung wie z.B. eine Strafanzeige. Zumal sich bei einer vorschnellen Strafanzeige ggfs. noch das Risiko des §164 StGB eröffnet.
In einem (kleinen) Betrieb aber, in dem man auch noch selber angestellt ist, sollte man immer das direkte Gespräch mit dem Inhaber suchen. Dies schon, um die Hintergründe zu erfragen. Andersherum muss ein solcher Inhaber bei jeder Ansprache nicht gleich pikiert reagieren, sondern sollte dem Hinweis ernsthaft nachgehen und sich ggfs. beraten lassen. So wahrt man Arbeitsklima und Vertrauen, zwischen Angestellten und Kunden.