Datenschutz

Datenschützer fordern stärkeres Rechtsbewusstsein der Hochschulen

25.02.2008

Datenschutzbeauftragte niedersächsischer Hochschulen beanstanden die ständigen Verstöße gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung bei der Verarbeitung personenbezogener Daten in ihren Hochschulen.

So halten beispielsweise bei der Beurteilung von Lehrveranstaltungen viele Hochschulen die durch das Niedersächsische Hochschulgesetz geforderte Verpflichtung zur Erstellung einer Ordnung zur Verarbeitung personenbezogener Daten nicht ein. Vor der Einführung komplexer Systeme zur Datenverarbeitung wird vor der Aufnahme dieser Verarbeitung keine Risikoabschätzung der möglichen Gefahren für die Betroffenen vorgenommen. Nicht mehr benötigte Daten werden nicht gelöscht, sondern bleiben rechtswidrig gespeichert.

Mit diesem Verhalten missachten Hochschulen das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung. Dies ist kein Kavaliersdelikt, sondern verstößt eindeutig gegen geltende Gesetze und untergräbt ein die Demokratie sicherndes Grundrecht.

Um die Einhaltung dieses Grundrechts zu gewährleisten, fordern die Hochschuldatenschützer das zuständige Fachministerium auf, zukünftig die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht auf die Einhaltung des Datenschutzes der von ihm erlassenen Gesetze auszuweiten.

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Kontakt

Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska,
externer Datenschutzbeauftragter

Telefon: 089-1891 7360
E-Mail: email@iitr.de
www.iitr.de

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