Datenschützer: Neues Gesetz sieht Surfprotokollierung vor
20.01.2009
So berichtet Golem, aber auch Heise:
In einem Gesetzentwurf zur Stärkung der IT-Sicherheit der Onlineangebote der Bundesregierung ist eine Klausel versteckt, die den Betreibern von Onlineangeboten das Aufzeichnen des Surfverhaltens der Nutzer explizit erlaubt.
Ja, richtig gut versteckt: Ich hatte schon vor fast einer Woche davon berichtet. Und da habe nicht einmal ich es “entdeckt”, sondern ein Rechtsanwalt, den ich auch zitiere.
Nun bin ich bekanntlich ein Gegner der unkkontrollierten Speicherung von IPs in Logfiles. Und auch dieser Gesetzesentwurf ist letztlich nur schädlich, weil – wie ich ja darlege – eben nichts geklärt wird, sondern eine schwammige Regelung nun durch eine andere ersetzt wird.
Dennoch sollte man nicht bei jeder gesetzlichen Regelung, die die Speicherung von Daten regelt (oder wie hier: es zu Regeln versucht), gleich laut aufschreien. Das Problem das man hier angeht, muss geklärt werden und thematisch wird eine solche Änderung im BSI-Gesetz nicht versteckt, sondern steht genau am richtigen Ort, denn um Datensicherheit geht es. Auch wenn man – wie ich – der Meinung ist, dass dieses Argument Humbug ist, so muss man die Argumente doch an der richtigen Stelle streuen.
Fakt ist: Auch nach der Änderung des §15 TMG ist hinterher genauso viel unklar wie vorher: Wozu darf gespeichert werden, wie lange – wann muss gelöscht werden (denn eine Löschung ist auch weiterhin Pflicht!). All diese Fragen sind weiter ungeklär, der Webmaster der speichert, ist weiterhin Problemen ausgesetzt. Im Ergebnis macht der Gesetzgeber schlichtweg, wiedermal, Murks.