Datenschützer setzen Lidl Frist
02.04.2008
Die Aufsichtsbehörde für Datenschutz im baden- württembergischen Innenministerium hat dem Discounter Lidl eine Frist von zwei Wochen gesetzt, um Fragen zur Überwachung seiner Angestellten zu beantworten. Das berichtet die “Heilbronner Stimme” in ihrer Mittwochsausgabe. Der Katalog umfasse rund 50 Fragen und müsse bis 14. April zurückgesandt werden, sagte der Landesbeauftragte für Datenschutz, Günter Schedler, dem Blatt.
Seit Bekanntwerden der Affäre vergangene Woche hätten mehrere Lidl-Mitarbeiter anonym in der Behörde angerufen und die Bespitzelungsvorwürfe bestätigt. Von der Bewertung der Datenschützer im Ministerium ist abhängig, ob das Neckarsulmer Unternehmen ein Bußgeld zahlen muss.
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