Datenschützer veröffentlichen Vorgaben für Portalbetreiber
22.04.2008
Die obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz in der Wirtschaft haben erstmals Leitlinien für Betreiber von sozialen Netzwerken sowie von Bewertungsportalen veröffentlicht. Zwei entsprechende Beschlüsse sind das Resultat ihrer zweitägigen Sitzung in Wiesbaden.
Download hier: Datenschutz & Internetportale
Ausführungen dazu gibt es hier bei Heise, ich selbst teile bereits seit 2007 die Einschätzung, dass Angebote wie Spickmich.de als “Auskunfteien” zu betrachten sind und entsprechend das Datenschutzrecht anzuwenden ist.