Datenschutz

Datenschützer: “Was reitet den Rechnungshof?”

25.01.2008

Pressemitteilung des ULD vom 25.1.2008:

Datenschützer: “Was reitet den Rechnungshof?”

Irritiert musste heute das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) feststellen, dass der Landesrechungshof Schleswig-Holstein (LRH) nun schon im dritten Jahr zu einer massiven Personaleinsparung von über 50% beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz rät, von 26 auf 10 Stellen. Grundlage dieses Vorschlages ist eine Personalkostenprüfung und eine Organisationsuntersuchung des LRH direkt nach der Einführung von Thilo Weichert im Jahr 2004 als neuem Leiter des ULD. Da die umfangreiche Prüfungsmitteilung des LRH sehr fehlerbehaftet war, musste das ULD in einer ausführlichen Stellungnahme die nötigen Klar- und Richtigstellungen vornehmen. Diese wurden vom LRH lapidar gekontert: „Der LRH bleibt bei seinen Feststellungen und Empfehlungen“. In der Folge wurden die Bemerkungen des LRH im Landtag mit den dortigen Fraktionen umfassend erörtert. Der Landtag sah keine Veranlassung, den Vorschlägen des LRH zu folgen. Nunmehr kocht der LRH das Thema erneut auf. Erstaunlicherweise waren alle zuvor vom ULD geäußerten Gesprächsangebote vom LRH nicht angenommen worden.

Thilo Weichert: „Ich verstehe einfach nicht, was den Rechnungshof hier reitet. Es dürfte im Land wenige Stellen geben, die mit einer engen finanziellen Ausstattung durch den Landeshaushalt wie des ULD eine effektivere Aufgabenwahrnehmung vorweisen können – bei der Aufgabe, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu schützen. Das ULD leistet seit Jahren durch seine konzeptionelle Beratung und Mitwirkung an der Entwicklung und Implementierung von IT-Standards landesweit einen unverzichtbaren Beitrag zur sicheren Gestaltung der Datenverarbeitung in der öffentlichen Verwaltung. Gar nicht zu reden von den positiven Effekten der für das Land kostenneutralen Audit-, Gütesiegel-, Beratungs- und Projekttätigkeit des ULD, über die nicht nur der Grundrechtsschutz weiter vorangebracht wird, sondern Arbeitsplätze geschaffen und der Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein gestärkt werden. Unstreitig dürfte doch wohl sein, dass mit dem zunehmenden IT-Einsatz in Wirtschaft und Verwaltung zunehmende Risiken für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verbunden sind. Würde der Rechnungshof auf die Idee kommen, angesichts einer evtl. steigenden Kriminalitätsbedrohung eine Personalreduzierung der Polizei um mehr als 50% zu fordern?“

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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska,
externer Datenschutzbeauftragter

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