Der Fake läuft: Löschen statt Sperren? Wohl eher nicht.
16.06.2009
Es ist soweit: Das Zugangserschwerungsgesetz soll kommen und die Presse (hier: SPON) fällt auf einen Trick rein: Verkauft wird nämlich, dass das Prinzip “Erst Löschen, dann Sperren” eingebaut wurde. Ich zitiere mal von SPON:
das Prinzip Löschen statt Verbergen: in einem abgestuften Verfahren soll erst versucht werden, kinderpornografische Inhalte durch Ansprache der Provider/Betreiber aus dem Netz zu entfernen. Wo das nicht gelingt, soll die Sperrung greifen (Subsidiaritätsprinzip.)
Leider ist das nach meiner Lesart falsch. Ich zitiere mal den Gesetzesentwurf:
Die Aufnahme in die Sperrliste erfolgt nur, soweit zulässige Maßnahmen, die auf die Löschung des Telemedienangebots abzielen, nicht oder nicht in angemessener Zeit erfolgversprechend sind. (§8a II TMG-E)
Das klingt zwar nach “erst löschen, dann sperren” – ist es aber nicht. Der Witz liegt im “nicht in angemessener Zeit erfolgversprechend sind” – übersetzt heißt das: Das BKA kann eine Prognose erstellen, ob eine Löschung in angemessener Zeit stattfindet. Wenn das BKA dann (überspitzt) meint “das wird eh nix bis morgen” kann es dann sperren statt löschen. Ist also nix mit “erst versuchen”.
Subsidiarität sieht leider anders aus.