Der geheime BKA-Datenschutzbeauftragte? (Update)
16.12.2008
Hal Faber berichtet (und alle so scheint es springen auf den Zug), dass beim BKA der Datenschutzbeauftragte (DSB) so geheim sein soll, dass man seinen Namen offiziell nicht kennt. Faber hätte natürlich recht damit, dass dies lächerlich wäre, weil es in der Tat mit der bisherigen Vorstellung eines Datenschutzbeauftragten nicht vereinbar wäre: Es ist gängiger Usus, auch in der Literatur, dass der Kontakt zum DSB durch die Betroffenen unmittelbar möglich sein muss.
Hinweis: Meine Analyse der Frage ist nun hier zu finden.
Das Problem ist nur: Ich finde den BKA-DSB zur Zeit nirgendwo. Im aktuellen BKA-Gesetz ist vom DSB keine Rede. Und im zur Zeit bekannten BKA-Gesetz-Entwurf auch nicht. Wahrscheinlich liegt Heise die ganz aktuelle Fassung vor, die ich nicht habe – das mag sein, dann wäre ich dankbar, wenn man mich auf die aktuelle Fassung mit Link mal hinweist.
Dann kann ich vielleicht mehr zum Thema schreiben, z.B. wie die rechtliche Lage der Situation ist. Vielleicht kann ich dann auch den lieben D. Wiefelspütz verteidigen, der wiedermal mehr schlecht als recht auf Abgeordnetenwatch versucht hat, sich bürgerfreundlich zu zeigen.
So oder so bin ich zur Zeit skeptisch, ob die Aufregung so sinnvoll ist: Wenn der Posten neu geschaffen wird, gibt es logischerweise noch keinen BKA-DSB, also kann man auch keinen Benennen – selbst wenn die Personalie längst feststehen sollte.
Und ich bin wiedermal kritisch, dass allerorts das Zitat von Faber zu finden ist, ohne dass man Primärquellen (also den Gesetzestext) vorweisen kann. Medienkompetenz ist auch bei Bloggern wichtig. Und das Autoritätsargument (“Aber es hat Hal gesagt”) ist witzlos.
Update: Danke für die Mails und auch an das RA-Blog – den Text findet man hier. Und keine Seitenhiebe, auch ich muss/kann nicht immer alles direkt wissen. Denkt an mein Motto: Immer lieber offen fragen. Oder mit Naisbitt: Man muss nicht immer Recht haben oder alles wissen – macht vieles einfacher. Und ist ausserdem ehrlicher.