Die Datenwoche im Datenschutz (KW03 2019)
20.01.2019
[IITR – 20.1.19] Hier finden Sie einen subjektiv zusammengestellten Querschnitt zu Datenschutz-Themen dieser Woche (>>> Daten von 15 Asylbewerbern weitergegeben >>> Datenschutz für Raser >>> Der Brexit und die Auswirkungen auf den Datenschutz >>> Behörden verhängen erste Bußgelder >>> Passwort-Sammlung mit 773 Millionen Online-Konten >>> Tim Cook: USA brauchen Datenschutz nach europäischem Vorbild >>> Telekommunikationsbranche).
Montag, 14. Januar 2019
Germersheim (dpa/lrs) – Die Kreisverwaltung Germersheim hat persönliche Daten von 15 Asylbewerbern weitergegeben und dafür zwei Verwarnungen des Datenschutzbeauftragten des Landes kassiert. wiesbadener-kurier.de…
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Dienstag, 15. Januar 2019
Datenschutz für Raser? Das Pilotprojekt “Section Control” auf der B6 misst die Durchschnittsgeschwindigkeit aller Fahrzeuge. Dabei gibt es rechtliche Bedenken. detektor.fm…
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Mittwoch, 16. Januar 2019
Bitkom: Der Brexit und die Auswirkungen auf den Datenschutz. Jedes siebte Unternehmen in Deutschland lässt personenbezogene Daten in Großbritannien verarbeiten. Sollte es zu einem harten Brexit kommen, sind die Probleme vorprogrammiert. Onlinekosten.de…
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Donnerstag, 17. Januar 2019
Datenschutzgrundverordnung Behörden verhängen erste Bußgelder wegen Verstößen gegen DSGVO. Bundesweit ergingen bereits in 41 Fällen Bußgeldbescheide, weitere Verfahren laufen. Vor allem kleine Unternehmen sind auf die neuen Regeln offenbar nicht vorbereitet. Heike Anger, Dietmar Neuerer, Handelsblatt.com…
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Freitag, 18. Januar 2019
Passwort-Sammlung mit 773 Millionen Online-Konten im Netz aufgetaucht. Eine riesige Sammlung mit Zugangsdaten zu Online-Diensten zirkuliert in Untergrund-Foren. Die Passwörter von Millionen Nutzern sind betroffen. Fabian A. Scherschel, heise.de…
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Samstag, 19. Januar 2019
Tim Cook: USA brauchen Datenschutz nach europäischem Vorbild. Roman von Genabith, apfelgate.de…
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Sonntag, 20. Januar 2019
Vertragsverletzungsbeschwerde: Keine unabhängige Datenschutzaufsicht über die Telekommunikationsbranche. Nach der Enthüllung, dass einige Telekommunikationsanbieter illegal eine freiwillige Vorratsdatenspeicherung praktizieren, kommt ein zentrales Defizit des deutschen Datenschutzes zum Tragen: Für die Durchsetzung des Datenschutzrechts gegenüber der TK-Branche ist in Deutschland die weisungsgebundene Bundesnetzagentur zuständig und nicht, wie es europäisches Recht verlangt, unabhängige Datenschutzbeauftragte. Die Bundesdatenschutzbeauftragte darf Beanstandungen lediglich der Bundesnetzagentur melden, die damit machen kann, was sie will. www.daten-speicherung.de…
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