Die Datenwoche im Datenschutz (KW11 2020)
15.03.2020
[IITR – 15.3.20] Hier finden Sie einen subjektiv zusammengestellten Querschnitt zu Datenschutz-Themen dieser Woche (>>> Einst ging es prima ohne Datenschutz >>> Zuviel Aufwand? Kein Auskunftsanspruch nach DSGVO! >>> Gesundheits-Apps nicht ungeprüft nutzen >>> Expertise kaufen oder entwickeln >>> Welche Daten muss ich in Zeiten von Corona preisgeben? >>> Coronavirus: Für Infektionsschutz dürfen Gesundheitsdaten erhoben werden).
Montag, 9. März 2020
Einst ging es prima ohne Datenschutz. Adressbücher wie das von Neugersdorf aus dem Jahre 1925 sagen einiges über das Leben unserer Vorfahren aus. Bernd Dreßler, Ralph Schermann, sächsische.de…
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Dienstag, 10. März 2020
Zuviel Aufwand? Kein Auskunftsanspruch nach DSGVO! In einer aktuellen und für Compliance-Sachverhalte und interne Ermittlungen richtungsweisenden Entscheidung des Landgerichts Heidelberg (Az. 4 O 6/19) soll das durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eingeführte Auskunftsrecht des Betroffenen nach Art. 15 DSGVO dann nicht bestehen, wenn eine Auskunft vom Verantwortlichen nur mit unangemessenem Aufwand erteilt werden kann. Oliver Zöll und Dr. Jacek Kielkowski, blog.handelsblatt.com…
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Mittwoch, 11. März 2020
Deutsches Krebsforschungszentrum empfiehlt Checkliste. Gesundheits-Apps nicht ungeprüft nutzen. Vorsicht vor Dr. Handy! Längst nicht alle Gesundheits-Apps sind vertrauenswürdig, egal ob Fitness-Coach, Ernährungsberater oder Diagnose-Tool. Eine Checkliste im Web hilft bei der Einschätzung. www.connect.de…
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Donnerstag, 12. März 2020
Expertise kaufen oder entwickeln. Datenschutzbeauftragter, Software oder “Do it yourself”: So finden Sie die geeignete DSGVO-Lösung. Unternehmer müssen Datenschutz und IT-Sicherheit gewährleisten. Auch, wenn das Gesetz für ihren Betrieb keinen Datenschutzbeauftragten vorgibt. Mit Profi-Unterstützung machen Sie Ihren Betrieb fit und stärken das Vertrauen Ihrer Kunden. Nicole Geffert, handwerk-magazin.de…
(Nicht nur kleinere Unternehmen kommen daher gerne zu uns).
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Sonntag, 15. März 2020
Coronavirus: Für Infektionsschutz dürfen Gesundheitsdaten erhoben werden. Viele Arbeitgeber und Beschäftigte stehen vor der Frage, in welchem Umfang sie unter welchen Umständen Gesundheitsdaten austauschen dürfen und müssen. Die Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder in der Datenschutzkonferenz (DSK) stellten eine gemeinsame Position vor. Christiane Schulzki-Haddouti, heise.de…
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